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In der Zeit des Dreißigjährigen Krieges verheiratete sich eine Tochter des Ortsrichters von Falkenhain nach Lübschütz, um das Weib des Kohlenbrenners Andreas Jehnichen zu werden. Von den Dorfbewohnern wurde sie ,,Die Köhlerin“ genannt, mit der es nicht ganz richtig sei. Dieser Verdacht verstärkte sich noch, als im Jahre 1658 in Püchau eine große Viehseuche ausbrach, was man der Hexerei der alten Köhlerin zuschrieb. Sonntags traf der Gregor Müller die Köhlerin auf dem Weg zur Kirche. Er beschuldigte sie öffentlich der Hexerei. Die gekränkte Frau verklagte ihn deshalb beim Churfürstl. Amtsschösser in Eilenburg. Dort erzählte Müller, die "Köhlerin“ sei eines Tages zu ihm gekommen und habe Speck begehrt. Da man aber diese Frau im Verdacht habe, mit dem Bösen im Bunde zu stehen, habe er ihr nichts gegeben. Bald darauf sei sein stärkster Ochse krepiert. Und was sagte die Frau Jehnichen dazu? Sie erklärte gesehen zu haben, wie Müller bei ihrem Anblicke in große Wut geraten sei und ganz toll und unbarmherzig den Ochsen geschlagen hätte, dass demselben drei Rippen brachen, was wohl die alleinige Ursache seines Verendens sein müsste. Müller wurde schließlich verurteilt, die Kosten des Termines zu tragen und der Köhlerin an der Kirchentür öffentlich Abbitte zu tun. Das fraß dem ehrgeizigen Bauern fast das Herz ab. Er ging abermals nach Eilenburg, wandte sich aber nicht an den Amtsschösser, sondern an den Scharfrichter Michael Apitz. Der Lübschützer Pfarrer George Wirth eiferte nicht nur auf der Kanzel gegen Hexerei, sondern bewog auch den Schloss- und Gerichtsherrn Heinrich von Taube, eine gründliche Untersuchung einzuleiten. Der Amtsaktuarius Philipp Siegel vernimmt nun in der Gerichtsstube zu Püchau 16 Personen von Lübschütz und Püchau mit dem Ergebnis, dass sämtliche Geladenen nichts gegen die Köhlerin auszusagen wussten. Der bekümmerte Mann der Köhlerin aber reiste nach Eilenburg und bat den Amtsschösser um Beistand gegen die Verleumder seiner unschuldigen Frau, die sich während der vielen Jahre, seit sie in Lübschütz wohne, immer ehrlich und fleißig gezeigt habe und von ehrsamem Herkommen sei. Der gestrenge Schösser geht auf die Bitte insofern ein, als er von dem "Schöppenstuhl in Leipzig“ ein Urteil einholte. Dieser bestimmte, die Köhlerin aufs neue zu vernehmen, und wenn sie sich etwa in Reden verdächtig mache, sofort zu verhaften. Das Verfahren wird aufgenommen und das Verhör fand in der Gerichtsstube zu Püchau statt. Da die Köhlerin ungeachtet aller Drohungen dabei blieb, dass sie keine Hexe sei und niemand Schaden zugefügt habe, wurde sie dem Scharfrichter übergeben, der sie folterte, ohne ein Geständniss zu erhalten. So musste die standhafte 57jährige Frau aus der Haft entlassen werden.
Quelle: Rundblick-Lesebuch, 2. Aufl. 2000, Sax-Verlag, S. 38-41 |