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Der herrschaftliche Fröner Paul Gäbler aus dem Dorfe Bach bei Wurzen hatte die Dorothea Hörnig in Püchau geheiratet. Nach l5jähriger Ehe kam er auf den unseligen Gedanken, sich seines Weibes mittels Arsenik zu entledigen, das er von einem Herumtreiber aus Leipzig mit der Absicht gekauft hatte, die Ratten aus seinem Hause zu vertreiben. Von diesem Gifte schüttete er einen Teil in die Buttermilch, die sich seine Frau bei der Hofmeisterin auf dem Rittergute geholt hatte. Nachdem sie davon mehrmals getrunken hatte, stellten sich bald Erbrechen und heftige Leibschmerzen ein. Ihr Mann täuschte dasselbe vor und legte sich ebenfalls ins Bett, obwohl er nichts von dem vergifteten Getränk nahm. Da sich das Befinden der armen Frau sehr verschlimmerte, verlangte sie nach dem Pfarrer, und obwohl es Mitternacht war, erschien derselbe sofort und tröstete die Sterbende aus Gottes Wort. Vor ihrem Ableben konnte Frau Gäbler noch angeben, dass nur die von ihr getrunkene Buttermilch an der plötzlich eingetretenen Erkrankung schuld sein könnte. Der noch vorhandene Rest davon wurde deshalb von dem Püchauer Gericht untersucht und dabei festgestellt dass sich ein weißes Pulver darin abgesetzt hatte, welches auch ganz richtig als Arsenik erkannt wurde. Nach der Herkunft dieses Giftes gefragt, gibt Gäbler zunächst keine Auskunft. Als er aber hörte, dass seine tote Frau seziert werden soll, widersetzt er sich dieser Untersuchung, weil er mit der schweren Not (Epilepsie) behaftet sei, die ihn bei solcher ,,Alteration" wieder überfallen könnte. Trotzdem wird der Stadt- und Land-Physikus Dr. Joh. George Hertel in Wurzen geholt, der die Leichenöffnung vornahm. Dabei stellte sich ebenfalls heraus, dass sich in dem aufgetriebenen Magen Arsenik befand, welches den Tod dieser Frau verursacht hat. Obgleich Gäbler sich immer noch schwerkrank stellte, wurde er aus dem Bette heraus verhaftet. Im Püchauer Gerichtsgefängnisse legte er dem Pfarrer Lechta gegenüber, der ihm das verstockte Herz weich gemacht hat ein Geständnis ab und sagte, dass er das Gift in der Absicht in die Buttermilch gebracht habe, seine Frau loszuwerden, mit der er sich nicht mehr recht vertragen hätte. Nach dieser Anzeige fällte die ,,Hochlöbliche Juristen-Fakultät zu Leipzig" nachstehendes Urteil: ,,Der Fröner Paul Gäbler ist wegen der an seinem Eheweib begangenen Mordtat samt einem Hunde und Affen, oder anstatt derselbigen, einer Katzen, eines Hahnen, auch einer Schlangen in einen Sack zu stecken, ins Wasser zu werfen und zu ertränken. Jedoch ist demselben vor der Vollstreckung des Urteils an noch eine Defension zu gewähren." Dem wurde entsprochen und als Verteidiger des Angeklagten der Jurist Gräse in Taucha bestellt. Dieser bat um ein milderes Urteil, da Gäbler an Epilepsie leide und bei Ausführung der Tat wohl nicht bei Verstand gewesen sei. Die Akten hierüber gingen nun an den Schöppenstuhl in Leipzig, der folgendes "vor Recht" hielt ,,Die Todesstrafe ist in Beachtung der attestierten Epilepsie nicht mit der vorerst zuerkannten Säkkung, sondern mit der Richtung durch das Schwert zu vollstrecken und hierauf der Körper auf ein Rad zu legen und zu flechten." Dieses Urteil wurde dem immer noch in Haft befindlichen Gäbler durch den Püchauer Gerichtsschösser Joh. Melchior Louchten bekanntgegeben und der Tag der Hinrichtung auf den 3. Dezember 1734 gelegt. An diesem Tage, früh 10 Uhr, wurde der Giftmischer in Begleitung der ihm Trost spendenden Geistlichen von Püchau und Weltewitz auf einen freien Platz unweit des Dorfes geführt und nachdem er noch laut gerufen: Meine arme Seele ich Gott befehle! mit behendem Schwertstreich vom Leben zum Tode gebracht. An diesen kriminellen Bericht schließen sich zwei Predigten des Püchauer Pfarrers Lechta an, wovon die 1. bei der Beerdigung der durch Gift verstorbenen Dorothea Gäbler und die 2. nach geschehener Hinrichtung des Mörders gehalten worden ist.
nach Gustav Schellhorn, 1930
aus: Rundblick-Lesebuch, 2. Aufl. 2000, Sax-Verlag, S. 63-64 |